Ein Eintrag in einer Schuldnerdatei verschließt dir die Tür zu Krediten. Wir erklären, wann du eingetragen werden darfst und wie du wieder herauskommst.
Was sind Schuldnerdateien?
SCHUFA, Creditreform und andere Wirtschaftsauskunfteien erfassen Zahlungsausfälle, damit Unternehmen das Kreditrisiko bewerten können. Ein Eintrag ist nicht illegal, blockiert aber den Zugang zu Finanzierungen, Hypotheken, Karten oder Ratenkäufen.
Wann du eingetragen werden darfst (und wann nicht)
In Deutschland regelt § 31 BDSG die Verarbeitung von Daten zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit: Die Forderung muss fällig und unbestritten sein, es muss eine vorherige Zahlungserinnerung erfolgt sein, und du musst über die bevorstehende Speicherung informiert werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist der Eintrag unzulässig. Daneben gilt das gerichtliche Schuldnerverzeichnis (ZPO), das nach Erledigung der Forderung zu löschen ist.
Deine Rechte zum Rauskommen
- Wenn die Schuld beglichen ist: Die Löschung muss unverzüglich erfolgen. Deine Daten dürfen wegen einer bezahlten Schuld nicht gespeichert bleiben.
- Wenn die Schuld falsch ist oder nicht von dir stammt: Recht auf Berichtigung.
- Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren: Recht auf Löschung.
- Zeitliche Grenze: Die Speicherung ist zeitlich begrenzt; in der Praxis beträgt die übliche Frist rund drei Jahre.
Schritte, um aus der SCHUFA zu kommen
- Fordere eine Selbstauskunft von SCHUFA und anderen Auskunfteien an (einmal jährlich kostenlos), um zu prüfen, welcher Eintrag vorliegt.
- Reklamiere schriftlich bei der Auskunftei und lege Belege bei (Zahlungsnachweis, Fehler).
- Wenn nicht innerhalb angemessener Frist gelöscht wird, beschwere dich beim BfDI.
- Prüfe auch, ob die meldende Stelle ihre Pflichten verletzt hat.