Amtliche Veröffentlichungsblätter sind für viele Menschen ein Albtraum: Eine jahrealte Sanktion ruiniert weiterhin die Kreditwürdigkeit. Es gibt Wege, sie verschwinden zu lassen.
Warum amtliche Veröffentlichungsblätter besonders schädlich sind
Der Bundesanzeiger sowie Landes- und Kommunalamtsblätter veröffentlichen Sanktionen, Bußgelder, Pfändungen und Insolvenzbekanntmachungen. Auch wenn die Schuld bezahlt oder die Sanktion erledigt ist, bleibt die Bekanntmachung indexiert. Auskunfteien verknüpfen diese Daten mit ihren Beständen – und dein Name bleibt jahrelang mit Zahlungsausfällen oder Sanktionen verbunden, auch wenn du längst keine Schulden mehr hast.
Kann man verlangen, dass es verschwindet?
Ja, über zwei sich ergänzende Wege. Der erste ist die Entindexierung in Suchmaschinen: Wenn die Information nicht mehr angemessen oder relevant ist (z. B. weil die Schuld beglichen wurde), kannst du Google und Bing bitten, den Link zu entfernen – gestützt auf Artikel 17 DSGVO. Der zweite Weg ist, die Löschung oder Sperrung des Eintrags direkt bei der für das Blatt verantwortlichen Stelle zu beantragen, unter Berufung auf die DSGVO und das BDSG.
Welche Argumente funktionieren
- Die Schuld, das Bußgeld oder die Sanktion ist bereits beglichen oder erledigt (mit Nachweis).
- Seit der Veröffentlichung ist eine erhebliche Zeit vergangen.
- Die Bekanntmachung verursacht einen unverhältnismäßigen Schaden (Kredit- oder Jobablehnung).
- Die Daten sind für den Zweck des Blattes übermäßig.
Was du bei Fristen erwarten kannst
Die Entindexierung in Suchmaschinen ist meist in Wochen erledigt. Anträge bei öffentlichen Stellen können länger dauern und haben nicht immer Erfolg, weil amtliche Blätter eine rechtliche Bekanntmachungsfunktion erfüllen. Deshalb bringt die kombinierte Strategie – zuerst Entindexierung, dann Löschung – die besten Ergebnisse.